Italienisches Gericht entscheidet zugunsten der HanseYachts AG

• Italienisches Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Cantiere del Pardo S.p.A.

• Der Italienischen Werft ist es weiterhin nicht gestattet, die Pardo 43 u.a. zu bauen, zu vermarkten oder zu verkaufen soweit dies Italien betrifft

• Diese Pressemitteilung beruht auf der offiziellen Entscheidung des Gerichtes in Genua

 

Greifswald, 09.03.2018.

HanseYachts kann weiteren Erfolg im Fall der Fjord 42 Open verkünden. Am 7. März hat das Gericht in Genua erneut gegen CdP entschieden und die einstweilige Verfügung gegen die italienische Werft bestätigt. Der Werft ist es somit weiterhin “verboten die Pardo 43 zu produzieren, zu bewerben, zu besitzen, auszustellen, anzubieten, zu verkaufen oder zu übereignen, beschränkt auf bereits bestehende oder künftige wirtschaftliche Beziehungen in Italien“ urteilte das Gericht in Genua. Für den Fall des Verstoßes gegen das Werbe- und Verkaufsverbot wurden empfindliche Ordnungsgelder angedroht. HanseYachts wird alle rechtliche Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Befolgung dieser Entscheidung durchzusetzen.

In seiner Entscheidung bestätigt das Gericht, dass das Verhalten der italienischen Werft unfair ist und somit gegen das Lauterkeitsrecht verstößt. Das Gericht sieht weiterhin große Ähnlichkeiten zwischen der Pardo 43 und Fjord 42. Das Verhalten der unterlegenen Partei wurde als unfair bewertet, da eine Reihe von Merkmalen, die in der Nachahmungsyacht übernommen wurden, das offensichtliche Ergebnis von Vorschlägen und Material eines Fjord-Händlers waren, der von der italienischen Werft kontaktiert wurde, um in kurzer Zeit eine erfolgreiche Yacht zu bauen.

“Diese Gerichtsentscheidung ist ein Meilenstein für die Bootsbranche. Es ist an der Zeit, dass das übermäßige Kopieren, nicht nur im Bereich Motorboot, sondern auch Segelyacht ein Ende nimmt. Die zukünftige Aufgabe der Branche wird es sein, unfaire Kopien wie die Imitation der originalen Fjord 42 open zu verhindern, um den vielseitigen und qualitativ hochwertigen Markt für die Kunden zu erhalten“, sagt Dr. Jens Gerhardt, CEO der HanseYachts AG.

Die HanseYachts AG ist ein börsennotiertes Unternehmen und wir sind gesetzlich zu wahren Mitteilungen verpflichtet. Wir bestätigen daher, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen auf Fakten und der offiziellen Entscheidungen des italienischen Gerichts (Aktenzeichen des Gerichts in Genua: 1239/2018 r.g.) beruhen.